Bildungspunkte für die Anerkennungsstufen

Ausbildungspraktiker“ (25 Bildungspunkte) und „Ausbildungsexperte“ (40 Bildungspunkte) Es werden grundsätzlich die Art und Dauer der Weiterbildung bei der Verteilung der Bildungspunkte zu Grunde gelegt und summiert. 

Art der Weiterbildung:

  • direktes Coaching des Ausbilders
  • Teilnahme an Workshops, Lehrgängen und Seminaren
  • Teilnahme an Vorträgen, Inhouse Schulungen

Dauer der Weiterbildung

  • halbtägige Veranstaltungen
  • ganztägige Veranstaltungen
  • mehrtägige Veranstaltungen

​Die Fachjury wertet Ihre eingereichten Qualifizierungsmaßnahmen nach einem im Juryhandbuch festgelegten Bewertungsschlüssel. 

Qualifizierungsbereiche: 

Die Verteilung der Bildungspunkte wird bei der Anerkennungsstufe „Ausbildungspraktiker“ und „Ausbildungsexperte“ je Qualifizierungsbereich angewendet.

Qualifizierungsbereiche

Mindestpunktzahl
Ausbildungspraktiker

Mindestpunktzahl
Ausbildungsexperte

Fachliche Qualifizierung

5 Bildungspunkte

10 Bildungspunkte

Umgang mit Jugendlichen

10 Bildungspunkte

20 Bildungspunkte

Berufspädagogische Qualifizierung

10 Bildungspunkte

10 Bildungspunkte

 

 

 

Projektarbeit

-

Separate Bewertung

Für ehrenamtliches Engagement können alternativ max. 5 Punkte pauschal durch die Fachjury angerechnet werden. dadurch kann eine Punktedifferenz in den anderen Qualifizierungsbereichen ausgeglichen werden.