1. Stufe: Ausbildungspraktiker

Für das erste Zertifikat „Ausbildungspraktiker“ müssen die Nachweise für Weiterbildungen über das Bildungspunkteblatt (Anlage bzw. Download Center) und den Weiterbildungspass eingereicht werden. Zur Erreichung der ersten Stufe werden insgesamt 25 Bildungspunkte in drei verschiedenen Qualifizierungsbereichen benötigt. Für den Antragsteller entstehen für den Anerkennung in der Stufe 1 keine Kosten.

Bildungspunkte

Bildungspunkte für die Anerkennungsstufen „Ausbildungspraktiker“ (25 Bildungspunkte) und „Ausbildungsexperte“ (40 Bildungspunkte). 

Es werden grundsätzlich die Art und Dauer der Weiterbildung bei der Verteilung der Bildungspunkte zu Grunde gelegt und summiert.

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