Für die 1. Anerkennungsstufe
„Ausbildungspraktiker“ und die 2. Anerkennungsstufe
„Ausbildungsexperte“ müssen die Nachweise der letzten fünf Jahre über Weiterbildungen in den aufgeführten
Qualifizierungsbereichen eingereicht werden. Die Anerkennung in der 2. Stufe wird durch eine Projektarbeit ergänzt.
Die Dokumentation erfolgt mittels Teilnahmebescheinigung, einem Zertifikat o. Ä..
Alternativ kann auch eine Einladung mit Agenda und einer Bestätigung der Teilnahme eingereicht werden.
Die erforderlichen Unterlagen schicken Sie dann an die Ausbilderakademie.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefüllte Anmeldung mit persönlichen Angaben
- Nachweise über Ihre Weiterbildungen aus den letzten 5 Jahren
- Nachweis Ihrer berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AdA) nach der Ausbilder-Eignungsverordnung mit bestandener Ausbildereignungsprüfung oder vergleichbaren Abschlüssen.
- eine Bestätigung des Unternehmens über die Ausbildungsaktivität des Antragstellers
Diese Unterlagen werden durch die Ausbilderakademie des Handwerks nach dem Posteingang formell geprüft und anschließend bei Vollständigkeit der
Fachjury zur eigentliche Überprüfung der eingereichten Unterlagen für eine Anerkennung zugestellt.